Das Jedermannsrecht gilt sowohl auf dem Land als auch im Wasser. Sie können sich fast überall an unseren Küsten, in Seen und anderen Gewässern fortbewegen und dürfen an ihren Ufern schwimmen gehen. Damit alle die Natur genießen können und wir der Natur und den Tieren keinen Schaden zufügen, müssen wir Rücksicht nehmen. Zusammengefasst kann man sagen, dass wir nicht stören– nicht zerstören dürfen!